Befreiung von Schülern aus Corona-Risikogebiet!

Erlass des Kultusministeriums: Alle Schülerinnen und Schüler, die in die Ferien in einem Risikogebiet waren, müssen vom 09.03. bis 13.03.2020 zuhause bleiben müssen.

Das Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat eine Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten erlassen, in der festgelegt wurde, dass Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet keine Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte betreten. Ausreichend ist, dass die Festlegung des Gebietes als Risikogebiet durch das RKI innerhalb der 14-Tages-Frist erfolgt. Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung haben sich in einem Risikogebiet aufgehalten, wenn sie dort kumulativ mindestens 15-minütigen Kontakt zu einer anderen Person als den Mitreisenden im Abstand von weniger als 75 cm hatten.

Internationale Risikogebiete

In China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan)
Im Iran: Provinz Ghom, Teheran
In Italien: Südtirol (entspricht Provinz Bozen) in der Region Trentino-Südtirol, Region Emilia-Romagna, Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien.
In Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)